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06.03.2016
Hochbegabte Kinder - lernbehindert oder lernGEhindert?
Sind hochbegabte Kinder nicht die erwarteten Einser-Kandidaten, so wird gerade dann die Hochbegabung angezweifelt. Häufig können sie nicht rechnen. Sie machen Rechtschreibfehler, haben eine schlechte, unleserliche Handschrift, beteiligen sich nicht am Unterricht. Sie sind verhaltensauffällig oder träumen sich weg. Hochbegabte Kinder sind durchaus in der Lage nicht sinnzusammenhängend zu schreiben. Es fehlen Wörter, Satzteile, gar ganze Abschnitte. Und es passiert nicht selten, dass diese Kinder auch leere Blätter abgeben, anstatt etwas zu schreiben oder zu rechnen.
Insofern kann man sie als lernbehindert bezeichnen und man kann dann nur zu gut verstehen, wenn ein AOSF, also ein Förderschulverfahren eingeleitet wird. Sie haben es ja nicht anders verdient! Oder?
Im Institut zur Fo(e)rderung besonderer Begabungen erleben wir häufig, dass hochbegabte Kinder ein Förderschulverfahren durchlaufen müssen, sowohl sozial-emotional oder mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Manchmal auch beides gleichzeitig.
Doch warum ist das so? Hochbegabte Kinder sind nicht lernBEhindert, sondern lernGEhindert. Würde man diese Kinder sofort erkennen, könnte man die Unterforderung in den Griff bekommen und es gäbe keine Verhaltensauffälligkeiten jeglicher Art. Würde man wissen, dass der Erwerb der Schriftsprache durch das Schreiben lernen nach Gehör bei begabten Kindern eine hausgemachte Rechtschreibschwäche auslöst, könnte man auch das ändern. Wüsste man auch, dass hochbegabte Kinder schneller und querer denken als andere, dann erklärt es sich von selbst, dass man das Chaos im Kopf in den Griff bekommen muss. Und letztendlich wüsste man dann auch, dass diese Kinder oftmals eigene Rechenwege haben und deshalb Probleme damit den schulischen Weg zu gehen. Ja hätte man das alles gewusst………………………………
Admin - 09:39:55 @ Hochbegabung | Kommentar hinzufügen
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